Häufige Fragen
Liebe Eltern,
in den nachfolgenden Zeilen finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antwort dazu.
Von Anmeldung bis Zahlung sollte nun alles dabei sein.
Ist eine Frage dennoch nicht ausreichend beantwortet oder Sie möchten gerne eine neue Frage hinzufügen,
scheuen Sie sich nicht, uns zu schreiben.
Gerne könne Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular zukommen lassen!
Ihre Frage:
Wie kann ich mein Kind zu einem Schwimmkurs oder Privatschwimmstunden anmelden?
Unsere Antwort:
Der einfachste Weg, Ihr Kind anzumelden, ist das Nutzen des Buchungsformulars. Dieses finden Sie unter „Aktuelle Termine“ und können beim Ausfüllen direkt entscheiden, zu welchem Angebot Ihr Kind angemeldet werden soll.
Ihre Frage:
Ab welchem Alter kann ich mein Kind zum Schwimmen lernen anmelden?
Unsere Antwort:
Sobald die Termine zur Buchung ausgeschrieben sind, können Sie Ihr Kind anmelden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Schützling zu Beginn des Kurses ca. 5 Jahre alt sein sollte.
Ihre Frage:
Wie warm sind die Schwimmhalle & das Badewasser?
Unsere Antwort:
Die Lufttemperatur in der Schwimmhalle beträgt ca. 30°C.
Die Wassertemperatur beträgt ca. 29°C im Schwimmerbecken und ca. 30°C im Nichtschwimmerbecken.
Ihre Frage:
Was benötigt mein Kind während der Schwimmstunde?
Unsere Antwort:
Bitte statten Sie Ihr Kind mit entsprechender Badebekleidung, Badeschuhen, einem Bademantel und einem großen Handtuch aus. Eine Badekappe müssen Sie nicht mitgeben, diese bekommen die Kinder von uns.
Während der Schwimmstunde selbst, verzichten Sie bitte auf die Mitgabe von privaten Auftriebsmitteln (Schwimmflügeln etc.). Auch Speisen oder Getränke werden im Rahmen der Schwimmstunde nicht benötigt.
Gerne können Sie Ihrem Kind eine Freude bereiten, wenn Sie nach der Trainingseinheit Gummibärchen oder ähnliches zur Stärkung dabei haben.
Ihre Frage:
Bleiben die Eltern / Begleitpersonen während der Schwimmstunde in der Schwimmhalle anwesend?
Unsere Antwort:
Grundsätzlich verlassen die Eltern / Begleitpersonen zu Beginn des Unterrichts die Schwimmhalle um ein Ablenken der Kinder zu vermeiden.
Einzige Ausnahme sind Einzel- / Doppelschwimmstunden. In diesen können die Eltern / Begleitpersonen, insofern erforderlich oder durch eine besondere gesundheitliche Fürsorgepflicht bedingt, während der Trainingszeit anwesend bleiben.
Ihre Frage:
Wie viele Trainer betreuen die Kindergruppe?
Unsere Antwort:
Um den Kindern von Stunde zu Stunde möglichst viele gleichbleibende Dinge bieten zu können, verzichten wir auf wechselndes Personal.
Einzel- & Doppelschwimmstunden werden grundsätzlich immer vom gleichen Trainer durchgeführt. So müssen sich die Kinder nicht umgewöhnen.
Bei Gruppenschwimmstunden ist ebenso nur ein Trainer zur Anleitung der Gruppe vor Ort. Dennoch kann bei einigen Schwimmstunden auch ein Co-Trainer mitwirken.
Ihre Frage:
Was ist, wenn ein Kind innerhalb eines Schwimmkurses nicht schwimmen lernt?
Unsere Antwort:
Sollte ein Kind im Rahmen eines Anfänger- Gruppenschwimmkurses nicht richtig Schwimmen gelernt haben, kann das verschiedene Gründe haben. Beispielsweise kann das ein Mangel an motorischem Können, gesundheitlichen Einschränkungen, ein zu langsames Anwenden der erlernten Schwimmtechnik oder eine Verweigerungshaltung des Kindes sein.
Auch Kinder, welche sehr jung sind (0-4 Jahre), sind in einigen Lehrsituationen einfach überfordert und haben vorerst kein Erfolgserlebnis.
Abhängig vom Kind, ist zu empfehlen, von der Sache etwas Abstand zu gewinnen. Machchmal reicht eine Verzögerung von einem viertel Jahr und plötzlich klappt es. Auch der Wechsel von Gruppenschwimmstunden zu Einzelschwimmstunden hat vielen Kindern doch noch ein Erfolgserlebnis verschaffen können, da ihnen in diesen Schwimmstunden die volle Aufmerksamkeit des Schwimmlehrers zu Gute kommt.
Ihre Frage:
Wie geht es nach dem Seepferdchen weiter?
Unsere Antwort:
Nach abgeschlossenem Seepferdchenkurs und bestandener Seepferdchenprüfung empfehlen wir in jedem Falle, weiter fleißig zu üben! Erst wenn ein Kind sein neu erlerntes Wissen festigen konnte, kann es schwimmen.
Als Faustregel gilt:
Ein Kind sollte so viele Bahnen (25m) schwimmen können, wie es alt ist. Somit sollte ein 6-jähriges mindestens 6 Bahnen schwimmen können. Erst dann können Sie sich als Eltern auch sicher sein, dass es in einer Notsituation zu reagieren weiß.
Um dieses Wissen auszubauen, bieten wir ständig neu beginnende „Fortgeschrittenenkurse“ an. Diese knüpfen inhaltlich direkt an das Seepferdchen an und haben Ausdauer- & Techniktraining, Kopfsprung & Tauchen sowie theoretisches Wissen (Baderegeln) zum Inhalt.
Ihre Frage:
Wann müssen wir zur Schwimmstunde da sein?
Unsere Antwort:
Bei festen Schwimmkursen holen wir die geschlossene Gruppe ca. 15min vor Beginn am Eingang des Wellnessbereichs ab.
Bei Privatschwimmstunden ist der Treffpunkt ca. 5 min vor Schwimmstundenbeginn am Beckenrand beim Trainer. Daher ist zu empfehlen, ca. 10 min eher im Objekt zu sein, um noch in Ruhe zu duschen & auf Toilette gehen zu können.
Ihre Frage:
Wie bekomme ich die im Schwimmkurse entstandenen Fotos & Videos?
Unsere Antwort:
Alle digitalen Aufnahmen (Über- & Unterwasserfotos/-videos), welche im Rahmen des Schwimmkurses vom jeweiligen Schwimmschüler angefertigt werden (Zustimmung voraus gesetzt), verlassen unserer Schwimmschule ausschließlich auf einem personalisiertem USB-Stick. Grundsätzlich werden darauf nur die Bilder des eigenen Kindes zu finden sein, ggf. einige Gruppenbilder.
Auf die Annahme mitgebrachter USB-Sticks verzichten wir.
Ihre Frage:
Dürfen die Eltern während der Schwimmstunde des Kindes auch das Schwimmbecken oder die Sauna benutzen?
Unsere Antwort:
Leider nein. Wie schon erwähnt, ist es nicht förderlich, die Eltern in greifbarer Nähe zu haben. Desto näher ein Elternteil ist, desto schneller wird es vom Kind, ggf. in einer neuen Lernsituation, eingefordert.
Mit dem Buchen einer Schwimmstunde oder eines Schwimmkurses wird dem Schwimmschüler die Betreuung durch den Trainer und die Nutzung der Wasserfläche ermöglicht. Der begleitenden Person wird die Nutzung währenddessen untersagt. Gleiches gilt für die Sauna.
Ihre Frage:
Was geschieht bei Ausfall durch Krankheit oder Fehlen aus privaten Gründen?
Unsere Antwort:
Da die Gesundheit des Kindes als höchstes Gut zu verstehen ist, geht die Genesung grundsätzlich vor. Insofern das Kind vor Beginn der Schwimmstunde (am Abend davor) via SMS oder Email abgemeldet wird, ersetzen wir die Schwimmstunde(n) nach Bedarf gerne.
Anders verhält es sich, wenn Eltern es aus privaten Gründen (z.B. Urlaub, Geburtstage, verlängerte Dienstzeiten, eingeschränkte Mobilität) nicht schaffen, ihre Kinder zur Schwimmstunde zu bringen. Für dieses Fehlen aus privaten Gründen haftet die Schwimmschule zu keiner Zeit.
Ihre Frage:
Wie werden die Schwimmkurse oder Schwimmstunden bezahlt?
Unsere Antwort:
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar. Bei Gruppenschwimmkursen ist die Gesamtsumme in der ersten Schwimmstunde des Kurses zu begleichen. Bei Einzel- & Doppelschwimmstunden erfolgt die Bezahlung zu jeder Schwimmstunde.
Eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erstellen wir gerne.
Ihre Frage:
Wer darf das Kind bringen & holen?
Unsere Antwort:
Wird ein Schwimmschüler in der Schwimmschule angemeldet, ist vor Ort eine Anmeldung auszufüllen. Auf diesem Schreiben sind alle Personen zu vermerken, welche über die Elternschaft hinaus, das Kind bringen & holen dürfen.
Grundsätzlich sollten dies aber Personen sein, die mit dem Kind vertraut sind. Auch Erfahrung beim Umkleiden, Duschen & Toilettengang sind von Vorteil, da wir als Schwimmlehrer erst am Beckenrand die Betreuung des Kindes übernehmen.
Ihre Frage:
Darf das Geschwisterkind währenddessen Baden?
Unsere Antwort:
Ähnlich der Frage, ob Elternteile während der Schwimmstunde nebenher schwimmen können, handhaben wir es mit Geschwisterkindern. Die Nutzung der Wasserfläche obliegt ausschließlich dem angemeldeten Schwimmschüler. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Ihre Frage:
Was ist, wenn ein Kind zu spät abgeholt wird?
Unsere Antwort:
Glücklicher Weise ist dieser Umstand noch nie eingetreten. Sollte es also sein, dass ein Kind nach Beendigung der Schwimmstunde nicht abgeholt wird, bleibt es vorerst bei uns.
Sicherlich wäre die zeitliche Verzögerung der Eltern nur von kurzer Dauer….! Andernfalls würden wir versuchen, die Eltern oder alle anderen benannten Personen (Anmeldeformular) zu erreichen. Scheitert dies, ist ein kontaktieren der Polizei leider nicht ausgeschlossen.
Gerne könne Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular zukommen lassen!